Pflegezusatzversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur teilweise die anfallenden Kosten einer ambulanten oder stationären Pflege. Je nach Pflegebedürftigkeit des Betroffenen, können darüber hinaus zusätzliche Eigenkosten von bis zu 2.000 Euro monatlich entstehen. Bei einer durchschnittlichen Rente sind die Rücklagen (Sparbuch, Immobilie, etc) schnell aufgebraucht. Dann muss das Sozialamt einspringen. Hat die pflegebedürftige Person einen Ehepartner oder Kinder, müssen diese damit rechnen, dass das Sozialamt darauf drängt, sich an den Kosten der Pflege zu beteiligen. Kinder haften dann für Ihre Eltern.

Gegen dieses erhebliche finanzielle Risiko können Sie sich absichern!




Pflegezusatzversicherung


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